Brandwarnanlagen – AVT GmbH ist Ihr professioneller Partner
Die AVT GmbH errichtet und betreut bundesweit Brandwarnanlagen (BWA) nach VDE V 0826-2.
Durch unsere Spezialisten werden Sie individuell beraten und erhalten ein Angebot nach Ihren Anforderungen und unter Berücksichtigung der Vorschriften.
Brandwarnanlagen – Lückenschluss
Bisher existierten für sogenannte Sonderbauten keine klaren Regeln zur Branderkennung und Warnung ohne Feuerwehraufschaltung wie bei Brandmeldeanlagen.
Die Lücke zwischen den Anwendungsbereichen von Rauchmeldern im privaten Bereich und einer Brandmeldeanlage im industriellen Bereich soll nun durch die „Vornorm“ VDE 0826-2 geschlossen werden.
Ihr Vorteil: Eine Brandwarnanlage spart erhebliche Kosten in der Anschaffung und dem Betrieb.
Zählt mein Gebäude zu den Sonderbauten?
Diese Frage ist aktuell noch abhängig von den einzelnen Landesbauordnungen.
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt inzwischen in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für private Gebäude und schreibt Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen vor. Aktuell fallen unter diese Regelung auch Kindertagesstätten mit bis zu 10 Kindern und kleine Hotels mit bis zu 12 Betten. In den meisten Bundesländern zählen diese Gebäude also noch nicht zu den Sonderbauten und bedürfen keiner Brandwarnanlage.
Geregelte und ungeregelte Sonderbauten.
Zu den geregelten Sonderbauten zählen zum Beispiel Verkaufsstätten und Beherbergungstätten. Für diese Objekte gibt es zusätzlich zu den Landesbauordnungen Sonderbauvorschriften. In diesen ist zum Beispiel festgelegt welche anlagetechnischen Maßnahmen zur Branderkennung und Alarmierung gefordert sind. Sie unterscheiden sich nach Nutzungszweck der Gebäude und können von der manuellen Alarmauslösung wie in Schulen bis hin zu Alarmierungen mit Anweisungsmöglichkeit in Verkaufs- und Versammelungsstätten reichen.
Ungeregelte Sonderbauten sind all jene für die es keine ergänzenden Vorschriften in der Landesbauordnung gibt. Für diese Gebäude werden die Brandschutzmaßnahmen in individuellen Brandschutzkonzepten oder in der Baugenehmigung festgelegt. Für kleinere Sonderbauten zu denen zum Beispiel Kindergärten und Heime mit mehr als zehn Kindern zählen fehlen in den meisten Bundesländern Sonderbauvorschriften.
Brandwarnanlagen für kleine Sonderbauten
Brandwarnanlagen können verkabelt oder über Funk betrieben werden. Sie werden aus Komponenten errichtet die die gleichen Normen erfüllen wie die Komponenten für eine Brandmeldeanlage und dienen der frühzeitigen Warnung von anwesenden Personen. Sie kommen in allen Sonderbauten zur Anwendung in denen eine Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung nicht erforderlich ist da, organisatorisch sichergestellt ist, dass immer eingewiesenes Personal anwesend ist und eine Evakuierung und Alarmierung der Feuerwehr veranlassen kann.
Qualitätsmerkmale unserer Brandwarnanlagen
Gerne unterstützen wir Sie sofort bei der Zusammenstellung einer geeigneten Kombination von Sicherheitstechniken für Ihr Objekt.