Brandmeldeanlagen müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktionieren und zuverlässig Alarm auslösen. Die Wartungsintervalle können je nach Art der Anlage und den spezifischen Vorschriften und Richtlinien variieren, sollten jedoch in der Regel mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen ist Sache des Betreibers des Gebäudes. Dies kann der Eigentümer, der Vermieter oder der Mieter des Gebäudes sein. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet wird, um die Sicherheit der Gebäudenutzer zu gewährleisten.

Die Wartung sollte von einem qualifizierten und erfahrenen Fachmann durchgeführt werden, der über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Anlage gründlich zu überprüfen und zu warten. Der Fachmann sollte die Anlage auf Funktionsfähigkeit, Fehlfunktionen, Alarmierung und Störmeldungen sowie auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Richtlinien prüfen.

Es ist auch wichtig, dass der Betreiber der Anlage auf etwaige Fehlalarme achtet und diese gegebenenfalls korrigiert, um Fehlalarme zu minimieren und unnötige Belästigung der Gebäudenutzer und der Feuerwehr zu vermeiden.