Die Aufbewahrungsdauer hängt von der Zweckbindung ab, für die die Daten erhoben wurden. In der Regel sollten die Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Die DSGVO fordert jedoch, dass die Aufbewahrungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung steht.
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