Die Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die eine Brandmeldezentrale zum Empfangen und Auswerten verschiedener Brandmeldeereignisse und zum Einleiten von Maßnahmen umfasst.

Zum Beispiel:

  • Weiterleitung eines Feueralarms an eine ständig besetzte Leitstelle zur Benachrichtigung der örtlichen Feuerwehr
  • Interner Alarm, um zu prüfen, ob ein Fehlalarm vorliegt, bevor die Feuerwehr alarmiert wird
  • Alarm für Objektevakuierung;
  • Öffnen von Rauchabzugsgeräten;
  • Steuerung von Aufzügen;
  • Schließung von Brandschotts;
  • Aktivierung einer Objektlöschanlage, z.B. B. CO2-Löschanlage.

Es gibt Brandmelder mit unterschiedlichen Funktionen zur Erkennung von Bränden (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.). Die Aktivierung der Feuerlöschanlage kann auch als Brandmeldesignal (Explosion von Sprinkleranlagen) ausgewertet werden.

Brandmeldeanlagen werden  in besonders gefährlichen Gebäuden wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Gewerbebauten oder Fabrikgebäuden installiert. Die Pflicht zur Errichtung einer an die Feuerwehr angeschlossenen Brandmeldeanlage ist im  Rahmen der Sonderbauordnung bauordnungsrechtlich geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht mit einer Baugenehmigung die Installation eines Brandmelders verlangen. Eine funktionierende Brandmeldeanlage kann oft zu einer reduzierten Gebäudeversicherungsprämie führen.

In Deutschland werden die Anforderungen der Norm DIN 14675 im Allgemeinen für die bauaufsichtlich vorgeschriebene Planung von Brandmeldeanlagen verwendet.