Grundsätzlich muss man hier sagen, dass alle Sicherheitstechnischenanlagen DIN-Normen unterliegen.
Der VDS (Verband der Sachversicherer) hat darüber hinaus eigene Normen und Regeln erstellt die die Forderungen der DIN-Normen nochmal verschärfen.

Ist ein Produkt VDS Zugelassen bedeutet es noch nicht, dass man damit automatisch eine zertifizierte Anlage hat. Es bedeutet lediglich, dass der VDS das Produkt zulässt um daraus eine zertifizierbare Anlage zu errichten.
Es gibt verschiedene Klassifizierungen die sich im Aufwand der Installation und dann des Betriebes unterscheiden. Zum Beispiel VDS Klasse A, B oder C.
In der Regel werden von Versicherungen nur Anlagen nach VDS dann gefordert, wenn die zu versichernden Werte oder Risiken extrem hoch sind. Das ist zum Beispiel bei Banken oder Juwelieren der Fall.
Als Betreiber einer solchen Anlage muss man allerdings auch wissen, dass die Installation teurer ist als bei einer nicht zertifizierten Anlage. Auch die Folgekosten sind erheblich höher, da VDS Anlagen zum Teil einer 1/4 jährlichen Wartungspflicht unterliegen!
Manchmal wird bei Betrieb einer zertifizierten Anlage durch den Versicherer ein Nachlass auf die Versicherungsgebühr gewährt. Hier muss man aber die höheren Kosten für die Installation und den Betrieb gegenrechnen.
Sollte kein VDS Zertifikat von der Versicherung gefordert werden genügt es darauf zu achten, dass sowohl das Produkt als auch der Errichter DIN-Zertifiziert sind und zum Beispiel im BHE (Bundesverband der Errichter) gelistet ist. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld.