Das größte Problem bei Alarmanlagen ist für viele die Frage, was passiert, „wenn ich vergesse unscharf“ zu schalten. Die Antwort ganz klar. „Es wird ein Alarm ausgelöst“. Denn die Anlage macht das wofür sie gebaut wurde. Der daraus resultierende Stress ist für viele ein großes Problem.

Hier liefert die Zwangsläufigkeit die Lösung. Es wird schon bei der Projektierung darauf geachtet, wie und/oder von wo kann ich den gesicherten Bereich (Wohnung, Haus, Büro, etc.) betreten. Gibt es nur eine Zugangsmöglichkeit (Eingangstüre) ist die Sache noch einfach. Man blockiert die Türe durch geeignete Sperrelemente z.B. Motorschloss oder Haftmagnet. Diese Sperre wird erst nach dem Unscharf-schalten aufgehoben und man kann den nunmehr ungesicherten Bereich betreten.

Mit dem Scharf-schalten wird die Sperre wieder aktiv. Deshalb kann die aktive Scharf-schaltung nur von „Außen“ vorgenommen werden. Bei einer internen Nutzung wird man keine externe Alarmierung zum Wachdienst oder Außensirenen vornehmen.

Die Zwangläufigkeit hat aber auch die Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle weiteren Zugänge vor der externen Scharf-schaltung verschlossen und von außen nicht zu öffnen sind. Dazu hat der Fachmann umfassende Möglichkeiten.

Außerdem sorgt die Zwangsläufigkeit einer Alarmanlage dafür, dass alle wichtigen Komponenten im System funktionieren. Liegt eine Störung, z.B. Sabotagelinie, Telefonübertragung oder Stromversorgung vor, verhindert die Zwangsläufigkeit ebenso wie eine unverschlossene Nebentüre, dass die Alarmanlage Scharf-geschaltet werden kann.

Wenn eine Alarmanlage unter Beachtung der Zwangsläufigkeit gebaut wurde, wird es keine Fehlauslösungen geben.