Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur befugte Personen Zutritt zu Bereichen erlangen für die sie Berechtigungen haben. Die einfachste Art der Zutrittskontrolle kann zum Beispiel ein Türsteher oder ein Werkschützer sein. Bei elektronischen Zutrittskontrollsystemen werden Berechtigungen zum Beispiel auf einem personenbezogenen Transponder, einer Karte oder ein Smartphone gespeichert. Wer wann zu welchen Räumen und für wie lange Zutrittsrechte hat steuert der Betreiber von einer zentralen Software aus. Hier kann er zum Beispiel Personen Rechte für bestimmte Türen, Türgruppen, Stockwerke, Areale  oder Gebäude geben aber auch wieder entziehen oder zeitlich begrenzen. Außerdem ermöglicht es ein Zutrittskontrollsystem nachzuvollziehen wer wann welche Türen bedient hat.