Infraschallanlagen sowie Anlagen, die auf der Basis von Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik beruhen, werden oftmals als Alarmanlagen beworben.
Für solche Anlagen existieren derzeit keine Anwendungsregeln bzw. Normen. Daher sind sie auch von der KfW-Förderung „Einbruchschutz“ ausgeschlossen. Sie erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen an eine zuverlässige Alarmanlage und werden von BHE und VDS qualifizierten Fachunternehmen nicht angeboten.
Sogenannte Alarmanlagen mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik arbeiten mit einer Art „Druckmesser“, womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen. Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem
Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht,
dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann.

Infraschall-, Luftdruck- und Luftvolumenalarmanlagen