Für private Wohnhäuser sowie Wohnungen (Rauchwarnmelder und Hausalarmanlagen) und große Zweckbauten (Brandmeldeanlagen DIN 14675) bestehen klare gesetzliche Brandschutzvorschriften.
Bei Sonderbauten ist der technische Brandschutz länderspezifisch/unterschiedlich, meist aber gar nicht reguliert.
Die Verantwortlichen mussten aus Optionen wählen, die ihrem Zweck nicht optimal entsprachen und oft zu kostspielig sind.

Die Vornorm DIN VDE V 0826-2 schließt diese Lücke.

Die nach dieser Norm gebauten Brandwarnanlagen dienen der Alarmierung von anwesendem Personal, welches im Brandfall die Feuerwehr alarmieren muss und eine Evakuierung der im Gebäude befindlichen Personen einleitet.
Es wird also auf die Komponenten verzichtet, welche die Anlage auf die Feuerwehr aufschaltet. Dadurch und durch die weitaus einfachere Inbetriebnahme und entfallende Sachverständigenprüfungen sowie Feuerwehrabnahmen können die Kosten enorm gesenkt werden.
Auch in puncto Wartung und Betrieb zeigen sich die Vorteile. Durch geringere Wartungsintervalle senken sich die Folge- und Betriebskosten.